BLSV-Coronavirus - Handlungsempfehlungen Stand: 04.03.2022
Die eigene aktive sportliche Betätigung ist sowohl Indoor wie Outdoor unter der 3G-Zugangsbeschränkung möglich. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen und Fitnessstudios, außer in Schwimmbädern – hier gilt weiterhin die 2G-Regelung. Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt!
Outdoor-Gruppenveranstaltungen, die vom Verein organisiert sind, fallen nicht unter die privaten Veranstaltungen, die den Kontaktbeschränkungen unterliegen. Es gilt jedoch 3G als Voraussetzung für die Teilnahme.
Bei Seilbahnen gilt 2G (Geimpft oder Genesen) als Zugangsbeschränkung.
Für Zuschauer gilt die 2G-Regelung. Für alle gilt vollumfänglich die FFP2-Maskenpflicht außer bei der Sportausübung.
Für Vereinsversammlungen gilt die 2G-Regelung.
Die genauen Details siehe www.blsv.de/coronavirus.
gez. 1. Vorstand Herrmann Knoll
Datum 04.03.2022